In IBI-care gilt die Maxime „Es soll erfasst werden was erbracht wurde“.
Nur damit ist eine betriebswirtschaftliche Betrachtung und statistische Auswertung von erbrachten Leistungen sinnvoll möglich.
In tariflicher Hinsicht unterliegen jedoch verschiedene Leistungen bestimmten Mengenbeschränkungen. Durch die Verwendung von Leistungen die inhaltlich der erfassten Tätigkeit entsprechen, die aber in der Folge abrechenbar bleiben, kann bei einer Mengenbegrenzungen die Tätigkeit weiterhin abgerechnet werden.
Ziel des Moduls ist es, eine auf Grund von Tarifregeln notwendige aufwändige manuelle Nachbearbeitung im Administrativsystem zu minimieren und die betroffenen Leistungen bereits entsprechend optimiert zur Verfügung zu stellen.